Hinweise und Termine folgen
Ja, wenn die individuellen Bedingungen für die Bewilligung erfüllt sind.
Weitere Informationen finden Sie unter unserem "Beratungsangebot" zur "Studienfinanzierung".
Ja, abhängig von den Aufnahmebedingungen des jeweiligen Masterstudiengangs
Ja. Die HCHP ist eine staatlich anerkannte Hochschule mit akkreditierten Studiengängen.
Durch Eigeninitiative und mit Unterstützung der HCHP. Wenden Sie sich bitte dazu an die Praxiskoordinatorin (s. auch "Beratungsangebot").
Nein, aber Voraussetzung für die Immatrikulation in einen der dualen Studiengänge.
Gern beraten und unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem geeigneten Platz. Hier sei auf unser "Beratungsangebot" zum "Praxisplatz (dual)" verwiesen.
Keine. Die HCHP bietet NC-freie Studiengänge. Für uns hat Ihre Motivation für die gewählte Studienrichtung eine entscheidende Bedeutung.
Voraussetzung ist Ihre vollständig eingereichte Bewerbung. Maßgeblich für die Immatrikulation ist die Erfüllung der entsprechend dem Brandenburgischen Hochschulgesetz (BbgHG) und der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen. Diese sind bei den jeweiligen Studiengängen auf dieser Webseite ausführlich benannt.
Die Immatrikulation erfolgt ca. 4 bis 6 Wochen vor Semesterstart fortlaufend bis zur Erreichung der Kapazitätsgrenze.
Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnis des höchsten Schulabschlusses, Zeugnis über Hochschulabschluss (bei gewünschter Aufnahme eines Masterstudiums)
Ergänzende einzureichende Nachweise sind bei den dualen Studiengänge für die Profilwahl erforderlich. Details dazu entnehmen Sie bitte der Seite "Student*in werden"
Bachelor-Studium: Abitur, Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife
Masterstudium: abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium
Davon abweichende und/oder ergänzende Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Beschreibung auf der Seite des gewünschten Studienganges.
Ja. Die HCHP ist eine staatlich anerkannt Hochschule und vergibt daher die anerkannten Bachelor- bzw. Masterabschlüsse auf der Grundlage der ministerialen Genehmigung. Alle Studiengänge sind entweder bereits akkreditiert oder befinden sich (bei neuen Studienangeboten) im laufenden Verfahren.