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Sie interessieren sich für Berufe, bei denen der Mensch im Mittelpunkt steht? Dann sind Sie genau richtig bei uns.
Entdecken Sie unsere innovativen Studiengänge im Bereich der Sozialen Arbeit und Kindheitspädagogik.
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mit den Profilen Bewegung und Tanz, Medien, Musik oder Sprache
Bildung und Erziehung in der Kindheit und ästhetische Praxis (B.A.)
Soziale Arbeit und ästhetische Praxis (B.A.)
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Willkommen an der Hochschule Clara Hoffbauer Potsdam!
Die HCHP ist eine private, staatlich anerkannte, durch den Wissenschaftsrat akkreditierte Hochschule. Unsere Studiengänge bieten Ihnen eine exzellente Vorbereitung für den Einstieg in Soziale Berufe.
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Mit dem Career Service unterstützen wir Studierende beim Berufseinstieg und Unternehmen bei der Suche nach akademischen Nachwuchskräften.

Organe und Gremien

Das Organigramm: der organisatorische Aufbau der Hochschule im Überblick.

Vertreter*innen des akademischen sowie des Verwaltungspersonals und der Studierendenschaft sind in den Gremien stimmberechtigte Mitglieder und prägen darüber die Ziele und Ausrichtung der Hochschule entscheidend mit.
Download Organigramm
Hochschulleitung

Präsidentin/Präsident, Vizepräsidentin/Vizepräsident und Kanzlerin/Kanzler bilden die Hochschulleitung. Ihre Zentrale Aufgaben sind die Vorbereitung der Organ- und Gremienbeschlüsse der Hochschule, die operative Steuerung der Hochschule und die Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten und Strategien zu deren Weiterentwicklung.
Hochschulteam
Die Präsidentin/ Der Präsident leitet die Hochschule gesamtverantwortlich und ist für den ordnungsgemäßen gesetzeskonformen Hochschulbetrieb zuständig. Sie/Er nimmt die Gesamtverantwortung für die akademische Entwicklung, die Fachaufsicht sowie die Entwicklungs- und Planungsinitiative wahr und vertritt die Hochschule nach außen.
Die Vizepräsidentin / Der Vizepräsident für Studienangelegenheiten ist unter der Gesamtleitung der Präsidentin / des Präsidenten verantwortlich für die strukturelle und akademische Entwicklung der Studienangebote und des Prüfungswesens, die Unterstützungs- und Beratungsangebote für Studierende und die Kooperationsbeziehungen der Hochschule.
Die Kanzlerin/Der Kanzler führt die laufenden Geschäfte der Hochschulverwaltung und ist verantwortlich für die Personal- und Wirtschaftsverwaltung der Hochschule.
Akademischer Senat

Der Akademische Senat ist das zentrale Organ für die akademischen Angelegenheiten, die die Hochschule als Ganze betreffen. Dazu gehören insbesondere die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen, der Erlass von studienrelevanten Ordnungen und Rechtsvorschriften, Konzepte für die Internationalisierung, die wissenschaftliche Weiterbildung und die Qualitätssicherung. Zu seiner Unterstützung und Beratung kann der Akademische Senat Kommissionen und Ausschüsse einsetzten.
Die Aufgaben und Befugnisse des Prüfungsausschusses sind in der Rahmenstudien-und -prüfungsordnung (RSPO) maßgeblich geregelt. Dazu gehören insbesondere die Beachtung der Einhaltung der Prüfungsordnung, die Organisation und ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen, die Behandlung und Entscheidung bei Einsprüchen zu Prüfungsverfahren sowie über die Anrechnung von Prüfungsleistungen.
Der Qualitätsmanagementausschuss hat zur die Aufgabe, die konzeptionelle Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements voranzutreiben, um eine kontinuierlichen Verbesserung und Weiterentwicklung der Qualität in Lehre, Studium und Forschung herbeizuführen. Dabei hat er sowohl eine beratende Funktion, in dem er Handlungsempfehlungen erarbeitet und Beschlüsse vorbereitet, als auch eine Steuerungsfunktion, in dem er die beschlossenen Umsetzungsmaßnahmen begleitet und steuert. Ergänzt wird das Aufgabenfeld durch die Zielsetzung, die Kommunikationskultur an der Hochschule stetig zu verbessern.

Wissenschaftlicher Beirat

Die Hochschule beruft einen ehrenamtlichen Wissenschaftlichen Beirat mit der Zielsetzung, die Hochschule in Fragen ihrer strukturellen wissenschaftlichen Entwicklung zu beraten, die Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen und Partnern aktiv zu fördern und Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung vorzuschlagen. Er fördert die Profilbildung und die Leistungsfähigkeit der Hochschule.

Vertretungen & Beauftragte

Die Studierendenvertretung ist eine Institution der studentischen Selbstverwaltung und organisiert als solche das studentische Leben an der Hochschule. Gleichzeitig ist sie die Interessenvertretung aller an der HCHP eingeschriebenen Studierenden. Über die von ihr gewählten Vertreter*innen wirkt die Studierendenschaft in der akademischen Selbstverwaltung entsprechend mit: im Akademischen Senat sowie in den von diesem eingerichteten Ausschüssen und Kommissionen, wie u.a. dem Prüfungsausschuss, dem QM-Ausschuss, der Berufungskommission.
Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich aus einer intersektionalen Perspektive für Gleichstellung und Chancengleichheit in Studium, Beruf, Forschung und Praxis ein. Sie berät die Hochschulleitung in Gleichstellungsfragen und begleitet aktiv die Entwicklung der Gleichstellungspolitik, um das Streben der Hochschule nach einer Kultur zu fördern, in der die Menschen sich in ihrer Verschiedenheit begegnen und miteinander sowie voneinander lernen können. Sie ist an den Berufungsverfahren beteiligt und Ansprechpartnerin für die Studierenden und Mitarbeitenden der HCHP.
Der /Die Antidiskriminierungsbeauftragte leistet einen wichtigen Beitrag zur Schaffung und Festigung eines diskriminierungs- und gewaltfreie Lern-, Lehr- und Arbeitsortes und wirkt der Marginalisierung von Personen (-gruppen) entgegen. Er trägt Sorge dafür, dass Diskriminierungen an der FHCHP erkannt, bearbeitet und zukünftig vermieden wird. Informationen in diesem Kontext werden grundsätzlich vertraulich behandelt, ein respektvolles Miteinander ist selbstverständlich.
Die/Der Datenschutzbeauftragte unterstützt bei der Sicherstellung des Datenschutzes und berät zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Hauptzweck der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung an der HCHP sind das Studium, die Fortbildung sowie die Realisierung von Forschungsprojekten. Geschützt werden die persönlichen Daten aller Hochschulmitglieder wie auch der Besucher, Interessenten und Lieferanten. Bei der Einführung und Anwendung von Verfahren, in denen personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden, wirkt die/der Datenschutzbeauftragte auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften hin.
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