So sichern Sie sich Ihren Studienplatz an der Hochschule Clara Hoffbauer Potsdam:
Bewerbung
Ihre Bewerbung für ein Studium an der HCHP erfolgt über den Button "Jetzt bewerben" (s.u.).
Anschließend nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf und senden Ihnen den Immatrikulationsvertrag zu, dem Sie nachfolgende Unterlagen beifügen:
für Masterstudiengänge zusätzlich:
Ergänzende Nachweise für die Profilzulassung in den dualen Studiengängen sind nicht erforderlich. Wenn Sie sich begeistern für Musik oder Bewegung/Tanz oder Sprache oder Medien und diese mit anderen Menschen in ihrer künftigen beruflichen Praxis teilen wollen, dann sind Sie bei uns richtig.
Das Ablegen eines Eignungstestes ist zur Studienzulassung nicht erforderlich.
Wir freuen uns über ein Motivationsschreiben, in welchem Sie uns kurz verdeutlichen, warum Sie das Profil Bewegung und Tanz verbunden mit Sozialer Arbeit oder mit der Kindheitspädagogik studieren möchten.
Wir freuen uns über ein Motivationsschreiben, in welchem Sie uns kurz verdeutlichen, warum Sie das Profil Medien verbunden mit Sozialer Arbeit oder mit der Kindheitspädagogik studieren möchten.
Wir freuen uns über ein Motivationsschreiben, in welchem Sie uns kurz verdeutlichen, warum Sie das Profil Musik verbunden mit Sozialer Arbeit oder mit der Kindheitspädagogik studieren möchten.
Wir freuen uns über ein Motivationsschreiben, in dem Sie uns kurz verdeutlichen, warum Sie das Profil Sprache verbunden mit Sozialer Arbeit oder mit der Kindheitspädagogik studieren möchten.
Voraussetzungsprüfung
Die eingehenden Bewerbungen werden auf Vollständigkeit geprüft.
In einem zweiten Schritt erfolgt die Überprüfung des Vorhandenseins der für den gewählten Studiengang erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen. Bei Unvollständigkeit werden die entsprechenden Unterlagen nachgefordert, bei Unklarheiten kann die Hochschule Sie ggf. zu einem Termin (telefonisch, per Zoom oder in Präsenz) einladen.
Praxisplatz (duales Studium)
Zu einem dualen Studium gehört zwingend ein Praxisplatz in einer sozialen Einrichtung, damit die Ableistung der praktischen Lehranteile und damit Prüfungsleitungen sichergestellt ist.
Die Bewerbung für einen Praxisplatz und der Abschluss eines Vertrages mit einer Praxiseinrichtung liegen in der Verantwortung der Studienbewerber*innen. Bei Vorliegen der vollständigen Bewerbungsunterlagen und Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen unterstützt die Hochschule Sie bei der Praxisplatzsuche.
Zwischen der Praxiseinrichtung und Ihnen wird ein Vertrag geschlossen (einen Mustervertrag stellt die HCHP zur Verfügung), der folgende Eckdaten erfüllen muss:
Der Träger des Praxisplatzes schließt einen Kooperationsvertrag bezüglich des duales Studium mit der HCHP.
Immatrikulationsvertrag
Zwischen der Hochschule und den Studierenden wird ein Immatrikulationsvertrag abgeschlossen. Dieser fixiert die beiderseitigen Rechte und Pflichten, die während für die Vertragslaufzeit gelten; so auch die pflichtgemäße Zahlung der Studiengebühren (in monatlichen Raten) für den jeweiligen Studiengang.